Politisches

Der Schweizerische Verein zur Förderung der sozialen Innovation äussert sich im Rahmen der Vernehmlassung zur BFI-Botschaft 25–28

In seiner Antwort auf die IP 22.4124 Chassot räumt der Bundesrat ein, dass die soziale Innovation eine wichtige Rolle für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen wie beispielsweise der demographischen Entwicklung, der beruflichen und sozialen Integration oder der Digitalisierung spielen kann. Die Antwort des Bundesrats betont, dass in den strategischen Mehrjahresprogrammen des SNF und der Innosuisse für die Jahre 2025-28 die soziale Innovation als ein wichtiges Thema genannt wird. Diese Forderung wird in der BFI-Botschaft 25-28 im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung noch nicht ausreichend thematisiert und eingelöst.

Obwohl es wichtig ist, die sozialen und technologischen Herausforderungen und Innovationen gemeinsam zu denken und anzugehen, ist ebenso zu berücksichtigen, dass die soziale Komponente nicht als blosse Konsequenz der technologischen Innovation verstanden wird. Soziale Innovation ist ein eigenständiges Mittel zur Unterstützung des gesellschaftlichen Wandels und soll daher in diesem Sinne gefördert werden.

Unsere Forderungen

Angesichts der zentralen Bedeutung von sozialen Innovationen für die Umsetzung der Agenda 21 der Vereinten Nationen und der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundes fordern wir für die BFI-Periode 2025-28:

1. Die Lancierung eines Pilotprogramms für die Förderung sozialer Innovationen in der Schweiz, das niederschwellig zivilgesellschaftliche Akteure ausserhalb der bestehenden Förderagenturen unterstützt und alle staatlichen Ebenen bedient.

2. Den Aufbau eines begleitenden Monitoringsystems für soziale Innovationen in der Schweiz, das internationalen Vergleichen standhält und auf dessen Basis soziale Innovationen erhoben und ihre Entwicklung verfolgt werden können.

3. Die Auswertung des Programms sowie eine allfällige strukturelle Rückführung in bestehende Förderorganisationen in der übernächsten BFI-Periode.

 

Stellungnahme des Vereins
Argumentarium

Ein Schritt vorwärts für die Soziale Innovation in Bundesbern

Die Interpellation von Isabelle Chassot im Ständerat hebt die Bedeutung der Sozialen Innovation zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Sozial- und Gesundheitswesen hervor.

Die Interpellation der Freiburger Ständerätin Isabelle Chassot, die am 29. Oktober in der kleinen Kammer der Bundesversammlung eingereicht wurde, erinnert die Behörden daran, dass die derzeitigen Praktiken und Modelle der Pflege, Betreuung, Beratung und Begleitung von Personen und vulnerablen Gruppen in Zusammenarbeit mit den Betroffenen angepasst werden müssen, um den Herausforderungen zu begegnen, die sich aufgrund der Alterung der Bevölkerung oder der Digitalisierung ergeben. Dazu sind soziale Innovationen ebenso notwendig wie technologische Innovationen. Sie ermöglichen es, neue Formen der Begleitung oder der Vernetzung von Dienstleistungserbringern zur Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität bei gleichzeitiger Kosteneinsparung zu denken und umzusetzen.

Die Interpellation fordert den Bundesrat auf, sich zu den folgenden Punkten zu äussern:

  • ob er die Analyse teilt, dass soziale Innovationen notwendig sind, um die qualitativen und finanziellen Herausforderungen im Bereich der Sozialleistungen und der medizinischen Grundversorgung zu bewältigen.
  • ob er der Meinung ist, dass soziale Innovationen in der BFI-Botschaft 2025-2028 einen ausreichenden Platz einnehmen sollten
  • ob er in Ergänzung zum Nationalfonds und zu Innosuisse spezifische Förderprogramme für soziale Innovationen in Betracht zieht
  • wie er gedenkt, die Innovationsfähigkeit von sozialen Strukturen und Anbietern der Grundversorgung in den Leistungsvereinbarungen besser zu berücksichtigen.

Der Schweizerische Verein zur Förderung der sozialen Innovation unterstützt die Interpellation nachdrücklich. Wie andere Verbände, darunter insbesondere Artiset, ist sie gespannt auf die Antworten des Bundesrates vor der Wintersession 2022.